* Mit dem Schreiben zum Verbot geschlechterinklusiver Sprache mit Sternchen, Unterstrich oder Doppelpunkt in sächsischen Schulen befördert das Kultusministerium die Unsichtbarkeit von trans, nicht-binären und queeren Menschen – mit weitreichenden Folgen.
Geschlechtliche Vielfalt ist Realität, auch in Sachsen. Längst kennt nicht nur das deutsche Personenstandsrecht mehr Geschlechtsoptionen als „männlich“ und „weiblich“. Die geschlechterinklusive Sprache mit Sternchen, Unterstrich oder Doppelpunkt und geschlechtsneutralen Bezeichnungen bezieht alle Geschlechter ein. Darauf weist auch der Duden hin. Wer geschlechterinklusiv schreibt und spricht, erkennt die Lebensrealitäten von trans, nicht-binären und queeren Menschen an und sorgt dafür, dass über diese Lebensrealitäten überhaupt gesprochen werden kann. Sichtbarkeit bedeutet, die Menschenrechte ernst zu nehmen und Diskriminierungen abzubauen.
Das Verbot des sächsischen Kultusministeriums ignoriert, dass sich Gesellschaft und ihre Sprache verändern. So wird Inklusion verhindert, weit über den Bereich der geschriebenen Sprache in Schulen hinaus. Das sächsische Kultusministerium hat erst im Frühjahr 2023 als Reaktion auf einen queerfeindlichen Antrag der AfD darauf hingewiesen, dass gemäß Bundesverfassungsgericht sogenannte „sexuelle Minderheiten“ nicht diskriminiert werden dürfen. Mit dem Erlass stützt das gleiche Ministerium nun aber cis-heteronormative Auffassungen, wie sie auch in von konservativen und rechten Kräften postuliert werden. Sie diffamieren sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als „unnatürlich“ oder „krank“ und unterstellen, Feminist*innen und queere Aktivist*innen würden Sprech- und Denkverbote erteilen – das Verbot aber kommt aber von einem Ministerium, das mit dem Erlass allgemeine Persönlichkeitsrechte verletzt.
Denn aus der rechtlichen Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt, dem kommenden Selbstbestimmungsgesetz und dem Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes folgt, dass eine geschlechterinklusive Sprache nicht verboten werden darf. Trans, nicht-binäre und queere Menschen existieren. Sie sind kein „Modetrend“. Ihre Lebensrealitäten sind real, aber ihre Anliegen bleiben oft ungehört. Trans- und Queerfeindlichkeit sind real. Übergriffe und Anfeindungen nehmen zu.
Sprache ist Macht. Sprache schafft Sichtbarkeit. Wo allgemein geschlechterbezogen formuliert wird, müssen alle Geschlechter einbezogen sein. Das Verbot behindert die gleichberechtigte Teilhabe von trans, nicht-binären und queeren Menschen und befördert soziale Isolation. Es bestärkt diejenigen, die das Lebensrecht und konkrete Bedarfe dieser Menschen weiterhin ignorieren. Es befördert den Hass, der das demokratische Miteinander bedroht.
Das Schreiben ist kein Gesetz. Wir erachten es als nicht verfassungskonform.
Ignoriert es!
Menschen kann man nicht verbieten!